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   BVerwG, 30.05.2005 - 7 C 1.05   

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https://dejure.org/2005,42759
BVerwG, 30.05.2005 - 7 C 1.05 (https://dejure.org/2005,42759)
BVerwG, Entscheidung vom 30.05.2005 - 7 C 1.05 (https://dejure.org/2005,42759)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Mai 2005 - 7 C 1.05 (https://dejure.org/2005,42759)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 15.06.2000 - 3 C 4.00

    Überlassungspflicht für Abfälle zur Beseitigung; Abfall zur Beseitigung,

    Auszug aus BVerwG, 30.05.2005 - 7 C 1.05
    - zu § 13 Abs. 1 Satz 2 KrW-/AbfG und zur höchstrichterlichen Auslegung dieser Vorschrift im Urteil des 3. Senats vom 15. Juni 2000 (BVerwG 3 C 4.00),.
  • BVerwG, 17.02.2005 - 7 CN 6.04

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; objektives Prüfungsverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 30.05.2005 - 7 C 1.05
    Zum anderen ist es von vornherein verfehlt, aus der Nichterwähnung einzelner Vortragselemente in den Entscheidungsgründen zu schließen, das Gericht habe sich mit den darin enthaltenen Argumenten nicht befasst, wenn diese in den Gründen des Urteils eines gleichzeitig entschiedenen Parallelverfahrens derselben Rechtsbehelfsführer ausdrücklich behandelt werden, wie hier die Fragen der ökologischen Rechtfertigung sowie der hinreichenden Bestimmtheit des angeordneten Umfangs der Behälternutzungspflicht (vgl. Urteil des Senats vom 17. Februar 2005 - BVerwG 7 CN 6.04 - S. 16 f. sowie S. 20 f. der Urteilsgründe).
  • BVerfG, 19.06.2007 - 1 BvR 1290/05

    Verletzung des Art 103 Abs 2 GG in seiner Ausprägung als besonderes

    a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Mai 2005 - BVerwG 7 CN 1.05 (7 CN 6.04) -, b) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Mai 2005 - BVerwG 7 C 1.05 (7 C 25.03) -,.

    d) Die Beschwerdeführerinnen erhoben gegen die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ohne Erfolg Anhörungsrüge (Beschlüsse vom 30. Mai 2005, BVerwG 7 CN 1.05 und BVerwG 7 C 1.05).

  • BVerwG, 30.05.2005 - 7 CN 1.05

    Verwerfung von Anhörungsrügen

    Der Anhörungsrüge der Antragstellerinnen liegt offenbar - ebenso wie in der Parallelsache BVerwG 7 C 1.05 - das Missverständnis zugrunde, das Verfahren nach § 152 a VwGO eröffne den Weg zu einer Überprüfung der dem angegriffenen Urteil zugrunde liegenden materiellrechtlichen Auffassung des Senats.
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